Wir als ausgebildete Abfallwirtschaftsbeauftragte und europäische Umweltbeauftragte, erstellen gerne ein Abfallwirtschaftskonzept (AWK) für Ihr Unternehmen. Egal ob Klein- oder Mittelbetrieb, bei uns sind Sie absolut richtig und in den besten Händen.
Das alles zu einem absolut fairen Preis - Leistungs - Verhältnis!
Unsere Leistung
Ein Abfallwirtschaftskonzept (AWK) ist für jeden Betrieb bzw. Betriebsanlage gesetzlich verpflichtend. Bei mehr als 20 Arbeitnehmer bedarf es einer laufenden Aktualisierung in einem 7-jährigen Intervall. Bei einer neuen Betriebsanlagengenehmigung, wesentlichen Änderungen der Betriebsanlage oder bei wesentlichen abfallrelevanten Änderungen muss ein AWK ebenfalls angepasst und neu erstellt werden.
CONVΛRIA erstellt und aktualisiert kompetent, rechtssicher und zuverlässig Ihr Abfallwirtschaftskonzept mit allen erforderlichen Informationen nach §10 (AWG 2002) des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG). Sie erhalten ein auf Ihren Betrieb maßgeschneidertes Abfallwirtschaftskonzept fix und fertig vorgelegt, damit einer behördlichen Abwicklung Ihrerseits nichts im Wege steht!
Fristen
Ein Abfallwirtschaftskonzept muss innerhalb von längstens 12 Monaten nach Aufnahme des 21-zigsten Angestellten- auch wenn dies nur kurzfristig der Fall ist - vorliegen. Bei Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzepts im Rahmen des Ansuchens um eine Betriebsanlagengenehmigung ist es als Bestandteil der Antragsunterlagen dem Genehmigungsantrag unbedingt beizulegen.
Welche Kosten entstehen
Die Kosten für ein Abfallwirtschaftskonzept resultieren aus den jeweiligen Informationen die Ihr AWK beinhalten soll bzw. muss. Der Aufwand bei der Erstellung eines AWKs für z.B. einen kleinen Bürobetrieb oder eine kleine Werkstatt ist leichter abzugrenzen, als für eine große Betriebsstätte wo unterschiedliche Materialen und Reststoffe anfallen und verwendet werden.
Durch unsere langjährige Erfahrung und Qualifikationen im Bereich der Abfallwirtschaft können wir Sie nicht nur beim Entsorgungsmanagement - angefangen beim Sichten und Zuordnen von nicht gefährlichen und gefährlichen Abfällen -, sondern darüber hinausgehend auch bei der Kontrolle Ihrer Entsorgungsverträge und den Größen der Gebinde der anfallenden Abfälle bei Bedarf unterstützen.
Falls Sie bereits ein betriebliches Abfallwirtschaftskonzept in Ihrem Betrieb bereits in Verwendung haben, können wir Ihnen dieses auch für die nächste Überprüfung aktualisieren und auf den letzten Stand bringen.
Oder wir erstellen Ihnen ein komplett neues, auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Abfallwirtschaftskonzept - ganz wie Sie es benötigen!