Das Unternehmen CONVΛRIA ist auch für den Bereich des Brandschutzwesens bestens qualifiziert.
Wir als ausgebildete Brandschutzbeauftragte beraten und unterstützen Sie gerne um Ihre Anlagen und Objekte weiterhin sicher zu halten. Wir bieten Ihnen sowohl Abschlussüberprüfungen, als auch Revisionen von sämtlichen brandschutztechnischen Einrichtungen an. Bei uns sind Sie immer in besten Händen.
Leistungesportfolio
Brandschutzbeauftragtentätigkeit (BSB) inkl. sämtlicher Zusatzausbildungen z.B. Rauch-Wärmeabzüge, Sprinklerwart, etc.
Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RA/RWA)
Überprüfung, Instandsetzung, Austausch und Neumontage Ihrer CO2-, Pulver- oder Schaumlöscher
Wartung Brandschutztüren und -tore
Wiederkehrende Prüfungen von mechanischen Brandschutzklappen (BSK) und Brandrauch- Steuerklappen (BRK)
Flucht- Orientierungsbeleuchtung (FuSiBel)
Brandrauchentlüftungsanlage (BRE)
Prüfung von CO-Warnanlagen
Ortsfeste Löschanlagen - trockene Steigleitung (TSL) samt dazugehöriger Entnahmestellen
Brandrauchverdünnungsanlage (BRV)
Brandmeldeanlage (BMA)
uvm...
Wenn Sie Hilfe und Unterstützung im Bereich Brandschutz und Brandschutztechnik für Ihr Unternehmen benötigen, dann sind Sie bei uns vollkommen richtig! Ganz egal ob Sie eine technische oder wirtschaftliche Hilfe benötigen, wir unterstützen Sie, damit Ihr Investitionsvorhaben, Neu- oder Umbau der Brandschutzanlage ein voller Erfolg wird.
Nutzen Sie daher unser Angebot der Beratung im Brandschutz. Ganz egal ob es um sich um einen Neu- oder Altbau handelt, Brandschutz in Tiefgaragen, Brandschutz in Schulen oder Betrieben, Brandschutz in Wohnhäusern oder Arztpraxen geht. Vorbeugender Brandschutz ist ein wesentlicher Faktor geworden, den wir für Sie gemeinsam mit unseren Partnern anbieten können.
Wir erarbeiten mit Ihnen gemeinsam die effizienteste, sicherste und wirtschaftlich beste Lösung im Bereich des Brandschutzes!
So sind Sie bestens gerüstet und erleben keine bösen Überraschungen weil dieser eventuell bei der Um- oder Neuplanung durch den Architekten oder Planer nicht mitberücksichtigt oder vergessen wurde.
Wartungen
Damit Ihre elektro- oder brandschutztechnische Anlage in bestem Zustand verbleibt, führen wir gerne die jährliche gesetzlich vorgeschriebene Wartung durch. Wir machen das termingerecht, effizient und unkompliziert. So schützen Sie Ihre Anlage und erhalten eine hohes sicherheitstechnisches Niveau!
Revisionen
An alle Brandschutzanlagen müssen Revisionen, meist in einem 1- oder 2-jährigen Intervall, durchgeführt werden. Egal ob die Anlage freiwillig oder gesetzlich vorgeschrieben wurde. Gerne übernehmen wir für Sie diese Aufgabe und führen diese automatisch und fristgerecht für Sie durch.
Abnahme- /Abschlussüberprüfungen
Es spielt keine Rolle ob Sie Ihre brandschutztechnische Anlage freiwillig oder durch eine behördliche Vorschreibung errichtet haben denn eine Abschlussüberprüfungen von brandschutztechnischen Einrichtungen ist ausnahmslos immer für jede neu errichtete brandschutztechnische Einrichtung durchzuführen. Nur so kann auch gewährleistet werden, dass diese Ihr Schutzziel - Leben zu retten und Objekte zu schützen - stets sicher gewährleistet.
Ermittlung des Brandschutzbedarfs - Brandschutzbegehung
Bei einer Brandschutzbegehung ermitteln wir gemeinsam mit Ihnen bei einem Termin vor Ort Ihren Brandschutzbedarf laut aktuellster TRVB-Richtlinien.
Je zeitnaher Sie uns bereits in diese Planungen einbeziehen, desto effektiver und kostengünstiger können wir als CONVΛRIΛ bereits für Sie tätig werden.
Außerdem ist es bereits in dieser Phase entscheidend, sich für den richtigen Anbieter im Bereich einer künftig kostengünstigen Wartung und Überprüfung von Feuerlöschern und Brandschutzeinrichtungen umzusehen!
Selbstverständlich unterstützen wir auch Optimierungsmaßnahmen in Ihrem bereits bestehenden Betrieb oder vorhandenen Objekt und können bei Kosteneinsicht in Ihre bestehenden Verträge unter Garantie eine wesentliche Kostenoptimierung garantieren!
Unser Tipp daher:
Beziehen Sie uns schon während der Planung von Projekten ein! So werden bereits im Vorfeld grobe Fehlplanungen mit etwaigen Folgekosten vermieden. Des weiteren decken wir als CONVΛRIA gemeinsam mit unseren Partnern die gesamte Produktpalette im Bereich Brandschutz ab.
Alles aus einer Hand!
Brandschutzbeauftragtentätigkeit (BSB)
Wir führen gerne für Sie als externer Brandschutzbeauftragter Ihre Brandschutzeigenkontrollen im Sinne des organisatorischen Brandschutzes gem. den Vorgaben der TRVB Richtlinien durch.
In diesem Sinne übernehmen wir als Ihr Partner und Dienstleister die zumindest einmal monatliche anfallenden Begehungen in Ihren Objekten und schauen, dass im Sinne des geforderten gesetzlichen Brandschutzes für Sie keine Unannehmlichkeiten entstehen.
LEISTUNGSPROTFOLIO:
BESTANDSERHEBUNG:
Übernahme der Betreuung und auf Wunsch umfassende Ersterhebung eventueller Mängel, so erhalten Sie Klarheit von Anfang an!
BRANDSCHUTZMÄNGEL:
Erstellung einer Begehungsliste mit eventuellen Mängel über für Sie offene und relevante Punkte.
BRANDSCHUTZMÄNGEL UNTERSTÜTZUNG:
Wir unterstützen Sie bei der Mängelbehebung. Sofern gewünscht kannCONVΛRIΛfür Sie als zusätzliche Tätigkeit auchMaßnahmen wie z.B. Aushänge, Kennzeichnungen, Brandschutzordnung, Mieterinformation, Fluch- und Brandschutzpläne, Fluchtleuchten Kontrolle, etc. durchführen oder Sie bei der Angebotsfindung zur Behebung des Magels unterstützen.
BRANDSCHUTZKONTROLLEN:
Wir führen in Ihrem Auftrag und in Ihrem Sinne die regelmäßigen Kontrollen (mind. 1x monatlich) als Brandschutzbeauftragter sowie Durchführung der Eigenkontrollen und Brandschutzkontrollen in Ihrem Betrieb oder in Wohnhäusern mit größter Sorgfalt und zuverlässig durch. Festgehalten wird dies in einem Bericht welchen Sie als Kunde*in erhalten und mittels Eintragung in die vor Ort aufliegenden Kontrollbücher.
Bei Bauarbeiten oder Sanierungen können vereinbarte Brandschutzkontrollen durch den Brandschutzbeauftragten auch gerne täglich für einen definierten Zeitraum übernommen werden.
REVISIONEN:
Auf Wunsch kümmern wir uns für Sie auch termingerecht um anfallende Revisionen in Ihren Anlagen und Objekten.
So sind Sie sorglos und rundum sicher!
Jährliche Überprüfung und Service von Brandschutztüren
Wir führen für Sie die gesetzlich vorgeschriebene jährliche Überprüfung und Service Ihrer mechanischen Brandschutztüren und -tore im Sinne der ÖNORM, TRVB und Arbeitsstättenverordnung durch. Herstellerangaben der jeweilig verbauten Brandschutztüren /-tore werden von uns selbstverständlich in Prüfungen mit einbezogen.
Im Zuge der Überprüfung wird von uns die korrekte Schließfunktion der Türe/Tore, Sichtung auf Beschädigungen, Nachstellen der Türschließer, Spaltprüfung, fetten der Riegel und Fallen uvm. getestet und durchgeführt.
CONVΛRIΛ liefert Ihnen zu jeder Prüfung einen Bericht und Ihre geprüften Türen/Tore erhalten eine offizielle Prüfplankette.
So können Sie sich auch im Ernstfall immer auf die Funktionalität verlassen !
Prüfungen von Rauch- und Rauchwärmeabzugsanlagen (RA / RWA)
Gerne führen wir die Prüfung oder Abnahme Ihrer natürlichen oder maschinellen Rauch- und Wärmeabzugsanlage nach TRVB S 125, TRVB S 111, oder OIB RL 2 durch.
Selbstverständlich können wir auch sämtliche Revisionen und jährlichen Wartungen an Ihren RA/RWA - Anlagen fachgerecht durch.
In Zuge dessen berücksichtigen wir natürlich auch Ihre Anwendungsvorschriften und Behördenauflagen und bestätigen Ihnen abschließend deren ordnungsgemäße Funktion, auch mittels Prüfbefund.
Neumontage, Instandsetzung und Prüfung von tragbaren Feuerlöschern gem. ÖNORM F 1053
Tragbare Feuerlöscher sind im Frühstadium eines Brandes besonders effizient, da sie durch ihre Mobilität und sofortige Einsatzfähigkeit eine rasche und einfach Brandbekämpfung durch Einzelpersonen effektiv ermöglicht.
Als vom TÜV-Österreich zertifiziertes und geprüftes sachkundiges Unternehmen für Feuerlöscher, übernehmen wir gerne sämtliche Prüf- und Instandsetzungsaufgaben an Ihren vorhandenen Feuerlöschern gem. ÖNORM F 1053.
Gerne statten wir Ihr Wohnhaus oder Ihre Betriebsstätte mit den nötigen Feuerlöschern aus und übernehmen sowohl den Antransport, die Montage der Löscher, als auch die nötige Entsorgung der Altlöscher mit unserem Personal.
Ganz gleich ob Schaum-, Pulver-, Fettbrand-, CO-Löscher, oder Lithium-Ionen-Löscher, wir zeigen Ihnen wo Sie welche Löschertype benötigen und montieren diesen für Sie inkl. aller benötigten Hinweisschilder, oder prüfen auf Wunsch Ihre bereits bestehenden Löscher.
So sind Ihre Betriebstätten und Wohnhäuser im Ernstfall immer einen großen Schritt sicherer und Sie eine große Sorge weniger!
Revisionen von ortsfesten Löschanlagen gem. TRVB 128 S und TRVB 128 F
Gerne können wir an Ihrer Anlage die Revisionen an sämtlichen ortsfesten Löschleitungen wie Trockensteigleitungen (TSL), Nasssteigleitungen und Wandhydranten durchführen.
Gemeinsam mit unseren Partnern können wir Ihnen auch die nötigen Durchflussmessungen und Druckproben durchführen und anbieten.
Auch führen wir die gerne die gesetzlich jährlichen Wartungen an Ihren Trocken- oder Nasssteigleitungen durch.
So bleiben die Löschsteigleitungenin Ihrem Betrieb oder Wohnhaus im Ernstfall jederzeit betriebsbereit.
Abschlussprüfung von CO-Warnanlagen in Garagen
Ihre mit einer CO-Warnanlage kombinierte Garagenentlüftungsanlage gemäß ÖNORM, OIB RL 3 bzw. dem entsprechenden vorgeschriebenen Garagengesetz kann CONVΛRIΛ gerne abnehmen.
Selbstverständlich können wir Ihnen auch auf Wunsch das zur Abnahme nötige CO-Prüfgas Kohlenmonoxid (300ppm) beistellen.
Erneuerung von Brandmeldeanlagen (BMA)
CONVΛRIΛ unterstützt Sie gerne bei der Erneuerung, Erweiterung oder Implementierung einer neuen Brandmeldeanlage.
Als Spezialist auf dem Gebiet der Brandschutztechnik können wir für Sie auch selbstverständlich die komplette Reorganisation Ihrer bereits in die Jahre gekommenen Brandmeldeanlage durchführen.
Egal ob kleines oder großes Objekt wir finden hier für Sie die passende Lösung.
Selbstverständlich garantieren wir Ihnen auch während der gesamten Umbauzeit die volle Sicherheit Ihres Objektes.
Revisionen von Brandmeldeanlagen (BMA)
CONVΛRIΛ unterstützt Sie gerne bei der Erneuerung, Erweiterung oder Implementierung einer neuen Brandmeldeanlage.
Brandmeldeanlagen (BMA) sind vor allem in öffentlichen Gebäuden, Firmengebäuden und Fabriken oder auch in gastgewerblichen Betrieben wie Hotels vorgeschrieben. Durch eine Brandmeldeanlage kann somit eine frühzeitige Warnung und Alarmierung im Brandfall erfolgen.
Durch die im Objekt vorhandenen automatischen Brandmelder, kann im Brandfall ein elektrisches Signal in Form eines Alarms an eine Brandmelderzentrale weitergeleitet werden. So sorgen Brandmeldeanlagen dafür, dass rasch Maßnahmen zur Bekämpfung des Brandes eingeleitet werden können und auch im Bedarfsfall die Feuerwehr oder/und der Brandschutzbeauftragte automatisch verständigt wird.
Alle 2 Jahre muss daher eine Revision der Brandmeldeanlage erfolgen. Wir bei CONVΛRIΛ führen die Revision rasch und unkopliziert für Sie durch!
Wiederkehrende Prüfungen von Brandschutzklappen (BSK) und Brandrauch- Steuerklappen (BRK)
Prüfung von Brandschutzklappen
Wir führen gemäß den gültigen Prüfungsgrundlagen und Normen wie ÖNORM EN 15650, ÖNORM EN 12101-8, ÖNORM EN 1366-2 & 1366-10, sowie ÖNORM H 6031 die nötigen gesetzlichen jährlichen wiederkehrenden Prüfungen und Funktionsprüfungen der in Ihrem Wohnhaus oder Betriebsgebäude eingebauten mechanischen Brandschutzklappen und Brandrauch-Steuerklappen durch.
Die Prüfungen lt. Norm umfassen den:
- Normgerechter Einbau
- Kontrolle auf eventuelle Verschmutzung
- Sichtung auf mögliche Korrosion
- Testung der Klappenfunktion
- Kontrolle des Klappenblattes und Dichtung mittels Stethoskop-Kamera
- Korrekte Kennzeichnung
- Mehrmalige Testung der korrekten Auslösefunktion
- Anbringen einer Prüfplakette
- Prüfbericht erstellen
Abnahme, wiederkehrende Prüfung und Wartung von Flucht- Orientierungsbeleuchtungen (FuSiBel)
Wir bei CONVΛRIΛ sind als konzessioniertes Elektrounternehmen und elektrotechnisches Ingenieurbüro prädestiniert für die Abnahmeprüfung oder die 2-jährige wiederkehrende Prüfung inklusive der damit verbundenen vorgeschriebenen Messung der Beleuchtungsstärke Ihrer Flucht- und Orientierungsbeleuchtung unter Einhaltung sämtlich relevanten Normen wie §13 Abs.2 AStV (Arbeitsstättenverordnung), ÖVE E 8101 (Teil 5-56 und 7-718), ÖVEÖNORM E-8002-9, OVE-Richtline R 12-2, ÖNORM EN ISO 1838 und OIB Richtlinie 2.
Selbstverständlich machen wir auch gerne die gesetzlich vorgeschriebene jährliche Wartung Ihrer Flucht- Orientierungsbeleuchtung - unabhängig, wer der Hersteller Ihrer Fluchtwegsbeleuchtung ist.
Das alles termingerecht und ohne dass Sie sich damit belasten müssen und selbstverständlich zu einem fairen Preis!
Die Wartungstätigkeit umfasst als Beispiel:
- Funktionsprüfung der Anlagen
- Kapazitätsprüfung der Batterien
- Prüfung auf festen Halt der Leuchten
- Kontrolle der elektrischen Anschlüsse
- Säuberung der Beleuchtungen mittels Druckluft / Reinigungstuch
- Kennzeichnung der Leuchten und Absicherungen
- Ausstellen eines Wartungsbefunds