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Prüfungsintervalle

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Brandschutztechnische Wartungs-, Prüfungs- und Revisonsintervalle 

Richtlinie: Welche ÖNORM, TRVB oder OVE Norm ist für die Anlage wesentlich
Eigenkontrolle (Betreiber): Wie häufig muss der Betreiber bzw. der Brandschutzbeauftragte Eigenkontrollen durchführen.
Wartung/Instandhaltung (Fachfirma): Wie häufig muss eine Fachfirma die Wartung, Instandhaltung der Anlage durchführen.
Revision/wiederkehrende Prüfung: Wie oft muss eine anerkannte zertifizierte abnehmende Stelle die Revision oder wiederkehrende Prüfung (bei elektrischen Anlagen) durchführen.
Kontrollbuch: Sind die Überprüfung, Wartung, etc. in einem Kontrollbuch zu dokumentieren.

Eine der zentralen Aufgaben des Brandschutzbeauftragtenvdefiniert sich gemäß TRVB 119 O mit Stand 2021 darin, zur

"Veranlassung von periodischen Überprüfungen, Wartungen, Instandhaltung und Revisionen sämtlicher für den Brandschutz relevanten Sicherheitseinrichtungen"

CONRIA kann Sie als Ingenieurbüro für Elektro- und Wirtschaftsingenieurwesen mit Schwerpunkt Brandschutz, sowie als konzessioniertes Elektrounternehmen bestens in allen unten angeführte Bereichen und Belangen tatkräftig beraten und unterstützen.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die wichtigsten und häufigsten Wartungen und wiederkehrende Prüfungen, sowie Revisionsintervalle von brandschutztechnischen Einrichtungen in Wohn-, Bürohäusern und Gewerbeobjekten auf.

ANLAGENART

TRVB / ÖNORM

EIGENKONTROLLE
(Betreiber)

WARTUNG/INSTANDHALTUNG
(Fachfirma)

REVISION
(abnehmende / prüfende Stelle)

KONTROLLBUCH (KB) / PRÜFBERICHT (PB)

Brandmeldeanlage (BMA)

TRVB 123 S

Werktäglich

1-jährig (gem. ÖNORM F 3070)

2-jährig

ja

Brandfallsteuerungen (BFS)

TRVB 151 S

Im Zuge der BMA (1)

1-jährig (gem. ÖNORM F 3070)

2-jährig

ja (2)

Brandschutztüren (BST)

ÖNORM B 3850 und B 3851

¼-jährlich

1-jährig (gem. ÖNORM B 3850, B 3851 und lt. Herstellerangaben)

nicht revisionspflichtig

ja

Brandrauchentlüftung (BRE)

TRVB 125 S

Werktäglich / ¼-jährlich

1-jährig (gem. ÖNORM F 3075)

2-jährig

ja

Drückbelüftungsanlage (DBA)

TRVB 112 S

monatlich

1-jährig

2-jährig

ja

Feuerlöscher (FL)

TRVB 124 F

monatlich

2-jährig (Prüfung gem. ÖNORM F 1053)

je Hersteller zw. 7-10 Jahre

nein (3)

Flucht- Orientierung-beleuchtung/Sicherheits-beleuchtung (FuSiBel)

ÖVE/ÖNORM E 8001, ÖVE/ÖNORM EN 50110

Werktäglich / monatlich (4)

1-jährig

2-jährig (wiederkehrende Prüfung)

ja

Ortsfeste Löschwasseranlage (OLA)

TRVB 128 S

1 x jährlich

2-jährig (längstens 27 Monate) (5)

5-jährig (6)

ja

Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA)

TRVB 125 S

Werktäglich / ¼-jährlich

1-jährig (gem. ÖNORM F 3075)

2-jährig

ja

Rauchabzug in Treppenhäusern (RA)

TRVB 111 S

¼-jährlich

1-jährig (gm. ÖNORM F 3075)

nicht revisionspflichtig

ja

Rauchwarnmelder (RWM)

TRVB 122 S

1-jährig (7)

keine Vorgaben

nicht revisionspflichtig

Sprinkleranlage (SPA)

TRVB 127 S

Werktäglich (8)

1-jährig (gem. ÖNORM F 3072) (9)

1-jährig (10)

ja

Anmerkungen

"...um Welten besser Beraten!"

(1)...Sinngemäß und im Zuge der Überprüfung gemäß TRVB 123 S durchzuführen
(2)...Kontrollbuch der Brandmeldeanlage
(3)...Prüfbefund der Feuerlöscher mit Dokumentation über Anzahl, Type, Alter und Datum der letzten bzw. nächsten Überprüfung
(4)...Abhängig von Art der Sicherheitsbeleuchtung wie z.B. Einzelakkuleuchten mit od. ohne Autotestfunktion, Gruppen- bzw. Zentralbatterieanlage
(5)...Gültig für Anlagen, welche nach TRVB 128 S 2012 oder neuer errichtet wurden; davor gilt eine jährliche Wartung
(6)...Gültig für Anlagen, die nach der TRVB 128 S 2012 oder neuer errichtet wurden. Ältere Anlagen sind nicht revisionspflichtig, es ist jedoch eine 4-jährige Prüfungmit Druckprobe vorgesehen.
(7)...höchstens ± 3 Monate Schwankungsbreite
(8)...Wöchentlich, wenn die Betriebsbereitschaft durch selbstständig Überwachungseinrichtungen überwacht wird und die Störungen zuverlässig weitergeleitet werden
(9)...Halbjährliche Kontrollen von beweglichen Teilen etc. nach Angaben des Lieferanten
(10)...Altanlagenprüfung alle 12,5 Jahre (trocken) oder 25 Jahre (nass)

Normgerechte Beschilderung und Aufkleber gemäß den geltenden Normen und Richtlinien

Korrekte Beschilderungen

Das anbringen von Hinweisschilder und -aufkleber nach in Österreich gültiger ÖNORN EN ISO 7010, DIN 4066 oder ÖNORM F2030 aus selbstklebender Folie, Kunststoff oder als Aluminium, sind größtenteils verpflichtend!

Dies trägt für den Brandschutz und im Bereich der Entfluchtung wesentlich zur Sicherheit von Bewohnern und Ihrer Mitarbeiter bei, kann mögliche Gefahrenquellen einschränken und wesentliche Hilfsmittel zur Brandbekämpfung wie z.B. Feuerlöscher, Löschwasserentnahmestellen oder Fluchtbereiche kennzeichnen und deutlich hervorheben!

Beispiel normgerechter Beschilderung

Beispiel einer korrekten und normgerechten Beschilderung , sowohl von Flucht-/Brandschutztüren, als auch des Feuerlöschers und der darunter liegenden Löschwasser-Entnahmestelle (LWA)

CONVARIA hilft Ihnen hierbei gerne und unterstützt sowohl beratend als auch Ausführend bei der Kennzeichnung.

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